Abmahnung Webshop: Irreführende Werbung mit der Aussage „nickelfrei“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen unlauterer Werbung hinsichtlich der Materialbeschaffenheit eines Edelstahls  vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich irreführende Werbung mit der Behauptung ein Edelstahl sei nickelfrei

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.