Abmahnung Webshop: Widerrufsbelehrung 2014 nicht umgesetzt

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen der Nichtverwendung der Widerrufsbelehrung 2014 abgemahnt.

Der Shop-Betreiber habe es versäumt seine Widerrufsbelehrung an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

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