Abmahnung Absoluts – bikes and more – Mallin & Welponer GbR

Die Firma Absoluts – bikes and more – Mallin & Welponer GbR hat einen ebay-Händler wegen der angeblichen Verwendung einer „alten“ Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Absoluts – bikes and more – Mallin & Welponer GbR
  • Begründung: Die vom ebay- Händler verwendete Widerrufsbelehrung enthalte nicht die neuen, (seit 13.06.2014 erforderlichen) Pflichtangaben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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