Abmahnung Alexander Fuchs

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Alexander Fuchs wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zum Grundpreis und mehr.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Alexander Fuchs
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben zum Grundpreis
    • angebliche Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

 

Unsere Empfehlung

 

Die der Abmahnung des Herrn Alexander Fuchs beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

weiterführende Links

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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