Abmahnung Amazon: Unlautere Herkunftsangabe eines Messerblocks

Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich unlautere Angaben zur Herkunft eines Messerblocks machen soll.

Der mit der Angabe „Switzerland“ beworbene Messerblock sei in China hergestellt worden.

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Tip: Das AGB-Paket Oxid mit Rechtstexten für einen abmahnsicheren Multichannel-Vertrieb über Oxid und angeschlossene Handelsplattformen

Das AGB Paket Oxid mit abmahnsicheren Rechtstexten für Multichannel-Vertrieb über Oxid

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.