Abmahnung Anton Manuel Brandl: Unzulässige Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss

Herr Anton Manuel Brandl hat einen Online-Händler wegen unzureichender Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Anton Manuel Brandl
  • Begründung:
    • Unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
    • Fehlende Informationen zur Widerrufsbelehrung
    • Unzureichende Informationen zur Bestelleingabe
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Gegenstandswert: 7.500,– €

Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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