Abmahnung Desktrade UG: Herkunftsangabe eines Messerblocks

Die Firma Desk Trade UG, Fatih Cam hat einen Amazon-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung zur Herkunft eines Messerblocks abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Desk Trade UG, Fatih Cam
  • Begründung: Werbung mit der Aussage „Switzerland“ für einen Messerblock, der in China produziert worden sein soll
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 40.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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