Abmahnung ebay: Verkauf von gefälschten Produkten

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich gefälschte Produkte verkaufen soll.

Er verweise zwar darauf, dass es sich bei den angebotenen Produkten um einen Nachbau handele nutze aber gleichzeitig das Markenzeichen der nachgeahmten Produkte.

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Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.