Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist machen soll.

So spreche er an einer Stelle von „1 Monat“ an einer anderen Stelle dann aber von „30 Tagen“.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Tip: Abmahnsichere AGB für Warenhandel über ebay England (B2C & B2B-Handel)

Rechtssichere AGB für ebay England B2C & B2B

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.