Abmahnung Helga Delaporte: Belehrung zur Widerrufsfrist ist widersprüchlich

Frau Helga Delaporte hat einen Ebay-Händler wegen einer angeblich widersprüchlichen Belehrung zur Widerrufsfrist und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Helga Delaporte
  • Begründung: 
    • widersprüchliche Belehrung zur Widerrufsfrist (1 Monat oder 14 Tage)
    • unzulässige Angaben zum Widerrufsrecht (Aussagen, wie „Rücksendungen nur im Original Karton“ und „Zugeklebte Original Kartons werden nicht angenommen“, sind wettbewerbswidrig.)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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