Abmahnung Lothar Pohl & Angelika Klein GbR

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Lothar Pohl & Angelika Klein GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften, weil redundanten Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Lothar Pohl & Angelika Klein GbR
Begründung:

angebliche Verwendung von unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen

angeblich fehlerhafte Angaben zur Rügepflicht

angebliche Verwendung von unzulässigen Freibleibungsklauseln „Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten“

angeblich fehlender Ausweis der Mehrwertsteuer

angeblich fehlerhafte Angaben zum Wertersatz

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 25.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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