Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG: Fristbeginn, Wertersatz und mehr

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG, vertreten durch die Kanzlei Sandhage vor.

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
  • Begründung: 
    • angeblich unlautere Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
    • angeblich wettbewerbswidrige Rücksendebedingungen
    • angeblich fehlerhafte Angaben zum Wertersatz
    • angeblich unlautere Angaben, daß unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden
    • angeblich fehlerhafte Angaben zur sog. 40€-Klausel
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

 

weiterführende Links

 

 

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