Abmahnung Wettbewerbszentrale: GS-geprüft

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen angeblich irreführender Werbung mit dem GS-Zeichen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Formulierung „GS-geprüft“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Rakuten

 

  

Wissenswert: Inhaltsprüfung einer Abmahnung

 

Auf welche Punkte sollte beim Inhalt einer erhaltenen Abmahnung geachtet werden?

 

  • Sachverhalt zutreffend ? Die Abmahnung sollte zunächst einen zutreffenden Sachverhalt wiedergeben, d.h. sie sollte ein Verhalten beschreiben, dass so tatsächlich stattgefunden hat.
  • Verantwortung für rechtswidriges Verhalten ? Des Weiteren ist zu empfehlen, zu überprüfen, ob Sie für das Ihnen vorgeworfene rechtswidrige Verhalten – wenigstens mittelbar – auch tatsächlich verantwortlich sind.
  • Rechtliche Bewertung des Sachverhaltes ? Darüber hinaus muss der Abmahnende den Sachverhalt wenigstens kurz und knapp rechtlich bewerten. Dies bedeutet, dass Ihnen – dem Abgemahnten – klar daraus hervorgehen sollte, was Ihnen rechtlich vorgeworfen wird, d.h. gegen welche Vorschriften Sie verstoßen haben sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihnen etwa ein Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird.
  • Ist die Abmahnung ernst gemeint ?
    Zudem muss die Abmahnung ernst gemeint sein, d.h. der Abmahnende muss deutlich machen, dass er tatsächlich gewillt ist, seine Ansprüche – notfalls auch gerichtlich – durchzusetzen. Meistens droht der Abmahnende hierzu mit gerichtlichen Schritten, was – wenn dies glaubhaft geschieht – für die Annahme einer ernst gemeinten Abmahnung genügt.

 

Fazit

Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

 

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