e-Learning: LG Bielefeld bestätigt Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen

Bei Onlinekursen, die zwar über eine bestimmte, abgegrenzte Laufzeit verfügen, nicht aber über ein Teilnehmerlimit oder einen fixen Startzeitpunkt, haben Verbraucher nach aktueller Rechtsprechung des LG Bielefeld ein Widerrufsrecht.

Die Ausnahme aus § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB greife insoweit nicht. In Konsequenz daraus ist Verbrauchern beim Angebot von Onlinekursen ein Widerrufsrecht einzuräumen und eine entsprechende Belehrung abzugeben (vgl. aktuell LG Bielefeld, Urt. v. 05.06.2012, Az. 15 O 49/12).

Groß im Kommen ist e-Learning: Der Kursteilnehmer sitz nicht zu gebundenen Zeiten in einem muffigen Kursraum, sondern zu beliebigen Zeiten im eigenen Wohnzimmer. Und auch der Veranstalter hat Vorteile: Er spart sich die Suche nach eben diesem Kursraum und die zeitliche Abstimmung.

Genau das bringt aber auch einen gewissen Nachteil: Da die zeitliche Gestaltung für beide Parteien flexibel ist, entfällt die Ausnahmeregelung für das Widerrufsrecht des Verbrauchers.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.