Update Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit Handwerksleistungen, die nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: My-Hammer
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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