Update Abmahnung Anneliese Kühn

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Anneliese Kühn wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Schoepe Felte Pennartz Reinke

Abmahner: Anneliese Kühn
Begründung:

angebliche Urheberrechtsverletzung (Karl Valentin – Ja So Wa´ns die alten Rittersleut“)

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Homepage

Gegenstandswert: 25.000 €

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?  

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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