Abmahnung Anolis Entertainment GmbH & Co KG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Anolis Entertainment GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Verwertung eines geschützten Werkes.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Winterstein Rechtsanwälte

Abmahner: Anolis Entertainment GmbH & Co KG
Begründung:

angeblich Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Scar 3D”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Tauschbörse/File-Sharing

 

 

 Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma Anolis Entertainment GmbH & Co KG vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

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