Abmahnung Bellona Frankfurt GmbH „Pashima“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Bellona Frankfurt GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: lexTM Rechtsanwälte

Abmahner: Bellona Frankfurt GmbH
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit der Formulierung “Pashima ” und Verstoß gegen die Textilkennzeichnung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 10.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

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