Abmahnung Bettina Meyer

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Bettina Meyer wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe beim Verkauf von Anzündhilfen vor. 

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Bettina Meyer
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Grillanzündern, Kaminanzündern und Ofenanzündern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, PanGV
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

Fazit

Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

 

weiterführende Links

 

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