Abmahnung Clarins GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Clarins GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblichen Markenrechtsverletzung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Lubberger Lehment

Abmahner: Clarins GmbH
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke „Azzaro“ durch Überkleben des Strichcodes

Rechtlicher Bezug: Markenrecht &Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop & Kauflux
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 100.000 €

Unsere Empfehlung

Der im Zusammenhang mit anwaltlichen Abmahnungen angesetzte Streitwert sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden, da er sich unmittelbar auf die Kostenlast des Abgemahnten auswirkt. Teilweise setzen die Gerichte die Streitwerte in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten je nach Verstoß unterschiedlich hoch an. Auch die Anzahl der gerügten Verstöße kann sich auf die Streitwerthöhe auswirken. Wir empfehlen daher generell, den der Abmahnung ggf. zugrunde gelegten Streitwert stets durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, die Übernahme der im Zusammenhang mit einer Abmahnung geltend gemachten Kosten – auch für den Fall der Abgabe einer Unterlassungserklärung – vollständig zu
verweigern, etwa weil sich hinreichend viele Anhaltspunkte dafür zeigen, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden. 

 

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