Abmahnung Claudia Morgan: Transportrisiko und Textilkennzeichnung

Frau Claudia Morgan hat einen ebay-Händler wegen angeblich irreführenden Angaben zum Transportrisiko und mehr abgemahnt. 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Claudia Morgan
  • Begründung:
    • irreführende Angaben zum Transportrisiko
    • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • Verstoß gegen Textilkennzeichnungs-Pflichten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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