Abmahnung Claudia Mückstein

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Claudia Mückstein wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unlauterer Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Claudia Mückstein

Begründung:

angeblich irreführende Werbung beim Vertrieb von Goldmünzen-Imitaten

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 4.000 Euro,  

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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