Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH “Wrong Turn 3”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Urheberrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abmahner: Constantin Film Verleih GmbH
Begründung:

angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Wrong Turn 3”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
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Liste häufiger Abmahngründe

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