Update Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Urheberrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abmahner: Constantin Film Verleih GmbH
Begründung:

angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Resident Evil: Afterlife – 3D“

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.