Abmahnung Data Economy UG: Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung

Die Firma Data Economy UG hat einen eBay-Händler wegen angeblich unvollständiger Angaben zur textilen Zusammensetzung der von ihm vertriebenen Produkte und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Dr. Schenk
  • Abmahner: Data Economy UG
  • Begründung: 
    • angeblich fehlende Angabe der textilen Zusammensetzung von Bekleidungsstücken
    • angeblich widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist (14 tage und 1 Monat)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Gegenstandswert: 15.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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