Abmahnung David Librowski „Altersprüfung“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Herrn David Librowski wegen angeblicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vor.
Begründet wird diese mit dem Vertrieb einer eu-uncut Version eines Konsolenspiels.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Nicolas Absenger Rechtsanwalt
Abmahner: David Librowski
Begründung:

angeblicher Vertrieb des Konsolenwerkes “Area-51” ohne die erforderliche Altersprüfung (Jugenschutzgesetz)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 25.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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