Abmahnung Dema Vertriebs-GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Dema Vertriebs-GmbH wegen angeblich fehlerhafter Anbieterkennzeichnung, Widerrufsbelehrung und mehr vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Dema Vertriebs-GmbH
  • Begründung:
    • angeblich ungenügende Anbieterkennzeichnung (Angaben zum Handelsregister, der Registernummer und der Umsatzsteueridentifikationsnummer)
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich unlautere Angaben zu den Kosten der Rücksendung
    • angeblich nicht transparente Angaben zu den Versandkosten
    • angeblich fehlende Angabe der Höhe der Versandkosten
    • angeblich fehlerhafte Information über das Zustandekommen des Vertrages
    • angeblich unzulässige Angaben zur Aufrechnung
    • angeblich unzulässige Angaben zum Risiko des Transports
    • angeblich unzulässige Verkürzung der Gewährleistungsansprüche und der Schadensersatzansprüche
    • angeblich unwirksame Gerichtsstandsvereinbarung
    • angeblich unwirksame Rechtswahl
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 33.000 €

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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