Abmahnung Europa Möbel-Verbund GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Europa Möbel-Verbund GmbH wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an der Marke „CONTUR“ vor. 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Europa Möbel-Verbund GmbH
  • Begründung: angebliche Rechtsverletzung an der Marke „CONTUR“ durch den Vertrieb von verwechlungsfähigen Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht/Markenrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.