Abmahnung Four Ace Europe GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Four Ace Europe GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Four Ace Europe GmbH
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Skike” durch nicht erlaubte Domainregistrierung

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: Online-Shop
Gegenstandswert: 175.000 Euro

 

Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma Four Ace Europe GmbH beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden. 

 

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