Abmahnung Gregor Dippacher: Widersprüchliche Widerrufsfristen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Gregor Dippacher wegen angeblich irreführender Werbung mit Widerrufsfristen auf ebay vorgelegt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Volker Jakob, Rechtsanwalt
  • Abmahner: Gregor Dippacher
  • Begründung: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist (1 Monat und 14 Tage)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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