Update Abmahnung Hartmut Glass

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Hartmut Glass wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit der angeblich fehlerhaften Verwendung einer “alten” Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Hartmut Glass
  2. Begründung: angeblich Verwendung einer fehlerhaften, da veralteten Widerrufsbelehrung.
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 25.000 Euro

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