Abmahnung IDO Verband: Textform des Widerrufs

Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen angeblich  unzulässiger Angaben zum Widerruf und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende gesetzesmäßige Widerrufsbelehrung
    • falsche Belehrung zum Widerruf in Textform
    • falsche Belehrung zum Fristbeginn des Widerrufs
    • falsche Angaben zur Ersatzpflicht
    • gesetzeswidrige Angaben zur Rückerstattung
    • irreführende Angaben zum Versand („versicherter Versand“)
    • unzulässige Angaben zum Auslandsversand („auf Anfrage“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort!

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch.
✓ Kontaktdaten eingeben.
✓ Abmahnung mitschicken.
✓ Wir rufen zurück.

    Vor- und Nachname* :

    E-Mail-Adresse*:

    Telefon*:

    Abmahnung hochladen:

    * Bitte füllen Sie diese Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Weitere Kontaktmöglichkeiten:
    Sonstige Fragen, zu den von uns behandelten Rechtsthemen, können Sie uns gerne per Mail senden.

    © Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.