Abmahnung IDO Verband: Unzulässige Angaben zur Ersatzpflicht

Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Angaben zur Ersatzpflicht und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende gesetzmäßige Belehrung zum Widerruf
    • falscher Belehrungstext
    • falsche Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
    • fehlender Textbaustein aus der Muster-Widerrufsbelehrung
    • unzulässige Angaben zur Ersatzpflicht
    • unwirksame Rechtswahlklausel
    • unzureichende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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