Abmahnung IDO Verband wegen fehlender Pflichtangaben

Ein ebay-Händler wurde vom IDO Verband wegen angeblich fehlender Pflichtangaben im Zusammenhang mit der Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Pflichtinformationen gemäß Art. 246 §3 Nr.2 EGBGB (Wird der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert ? Ist der Vertragstext für den Käufer zugänglich ?)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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