Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: IDO Verband

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Verbands wegen der angeblichen Verwendung von falschen Paragraphen in der Widerrufsbelehrung vorgelegt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblicher Einsatz einer „veralteten“ Widerrufsbelehrung beim Vertrieb von Parfum und Kosmetik. Dadurch seien falsche Paragraphen-Referenzen in Bezug auf die Widerrufsfrist entstanden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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