Abmahnung Jean Claude Castor

Herr Jean Claude Castor hat einen Onlinehändler wegen der angeblich fehlenden Nutzungserlaubnis an einer Fotografie abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Jean Claude Castor
  • Begründung: unerlaubte (nicht lizenzierte) Nutzung einer Fotografie
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Schadensersatzforderung: 1.627,50 €
  • Gegenstandswert: 6.000€
  • Anwaltskosten: 551,00 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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