Abmahnung LZA Deutschland UG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma LZA Deutschland UG wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: LZA Deutschland UG
Begründung:

angeblich fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielzeug

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

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