Update Abmahnung Martin Lehwald

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Martin Lehwald wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Martin Lehwald
  2. Begründung:
    1. angeblich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung
    2. angeblich unzureichende Belehrung über Eingabefehler
    3. angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten
    4. angeblich unzureichende Werbung mit Garantien
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Internet-Plattform: eBay
  5. Gegenstandswert: 30.000 Euro

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