Update Abmahnung Martin Lehwald

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Martin Lehwald wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Martin Lehwald
  2. Begründung:
    1. angeblich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Fristbeginns
    2. angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Belehrung über die Korrektur von Eingabefehlern
    3. angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten
    4. angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Werbung mit Garantien
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Internet-Plattform: eBay
  5. Gegenstandswert: 20.000 Euro

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