Abmahnung Michael Presser, Computer Hard- & Software Handel

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Firma Michael Presser Computer Hard- & Software Handel wegen angeblichen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung vor.

  1. Grund: Der abgemahnte Händler habe angeblich gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, da er über die Preissuchmaschine Google Base Waren angeboten hat und dabei nicht die anfallenden Versandkosten angegeben wurden. Die Abmahnung stützt sich hierbei auf ein aktuelles BGH-Urteil zur Wettbewerbswidrigkeit von fehlenden Versandangaben bei Preissuchmaschinen.
  2. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  3. Gegenstandswert: 19.000 Euro

Sofort-Hilfe für Betroffene:

Kontakt (Service-Code: 16-RS-09-MK)

Anmerkung:
Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen der Firma Michael Presser Computer Hard- & Software Handel in Umlauf. Das BGH- Urteil scheint manchen Händler in Sachen Abmahnung zu beflügeln. Mittlerweile hat aber Google reagiert und die Angaben von Versandkosten bei den Preissuchmaschinen ermöglicht. Dennoch: Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.

Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.