Abmahnung MIG Film GmbH „Mr. Banker Films“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma MIG Film GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Verwertung eines geschützten Werkes.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte

Abmahner: MIG Film GmbH
Begründung:

angeblich Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Mr. Banker Films – Gangster Kartell”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Tauschbörse/File-Sharing

Schadensersatz/Vergleichsbetrag: 910 €,

 Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma MIG Film GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

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