Update Abmahnung M+R Multitronic GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma M+R Multitronic GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Bade und Kollegen

Abmahner: M+R Multitronic GmbH
Begründung:

angeblich irreführende Werbung im Zusammenhang mit Startern für Leuchtstofflampen

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 30.000 €

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

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