Abmahnradar: Neue Abmahngründe seit dem 13.06.2014 (Verbraucherrechtsreform)

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist zum 13.06.2014 in Kraft getreten und hat neben einer grundlegenden Reformierung des Widerrufsrechts im Fernabsatz zugleich ein umfangreiches Programm an neuen Informationspflichten etabliert, die insbesondere im Online-Handel großflächige Änderungen erforderlich machten.

Die Säumigkeit einzelner Händler, welche den neuen Regelungen unzureichend oder gar nicht nachkommen, rückt nach knapp 5 Monaten nach dem einschlägigen Umstellungsdatum nun zunehmend in den Fokus von Abmahnern. Dies wird im Folgenden anhand von aktuellen Beispielen verdeutlicht.

Inhalt
1.) Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen
2.) Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
3.) Fehlendes Muster-Widerrufsformular
4.) Lieferungsbedingungen
5.) Wesentliche Merkmale der Ware
6.) Informationen über gesetzliches Gewährleistungsrecht
7.) Fazit

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.