Bannerwerbung auf Online-Spieleportal vs. Jugendschutz

Aus Köln erreichen uns Nachrichten zum Thema Kinder- und Jugendschutz im Internet. Das Oberlandesgericht Köln hatte unter anderem darüber zu entscheiden, ob eine Bannerwerbung auf einem (auch) von Kindern genutzten Online-Spieleportal verschleierte Werbung im Sinne des § 4 Nr. 3 UWG darstellt (OLG Köln v. 12.04.2013, Az.: 6 U 132/12).

Anhand dieses Urteils lassen sich allgemeine Kriterien ableiten, wie Bannerwerbung auf für Minderjährige zugeschnittenen Websites auszusehen hat. Lesen Sie mehr zu diesen Kriterien in unserem Beitrag.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.