FAQ: Die neue Widerrufsbelehrung 2014

Die nachfolgenden FAQ beschäftigen sich mit den Neuerungen im Bereich des Widerrufsrechts, die durch das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ ab dem 13.06.2014 eintreten werden.

Die Zusammenfassung beschränkt sich auf die wichtigsten Fragen zum Thema Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, insbesondere bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen. Das Anbieten von Dienstleistungen wird hierbei nicht behandelt, genauso wenig wie die Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme oder die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden. Auch nicht erfasst werden die Konstellationen, in denen dem Verbraucher Waren regelmäßig über einen festgelegten Zeitraum hinweg geliefert werden („Warenabo“).

 

 

1. Warum ändert sich die Widerrufsbelehrung?
Kurz gesagt: Es hängt mit der Harmonisierung des EU-Rechts zusammen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.