Gesetz: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer

Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer bringt dieses Gesetz, das am 13.06.2014 in Kraft treten wird, massive Änderungen mit sich.

Dies nicht zuletzt deswegen, weil vorrangiges Ziel der damit in nationales Recht umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU die Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in allen europäischen Mitgliedsstaaten ist. Künftig werden deutsche Verbraucher davon profitieren, dass sie auch beim Kauf in einem Onlineshop im europäischen Ausland dasselbe Schutzniveau wie bei einem Kauf im deutschen Onlineshop genießen. Der deutsche Verbraucher muss sich künftig also nicht mehr damit auseinandersetzen, wie es um die verbraucherschützenden Vorschriften in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat bestellt ist, bevor er dort seinen Kauf tätigt. Umgekehrt wird es für die Unternehmer künftig wesentlich einfacher, auch im europäischen Ausland ihre Waren rechtssicher anbieten zu können.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.