Reifen: Neue Kennzeichnungspflichten ab dem 01.11.2012 zu beachten

Ab dem 01.11.2012 haben (auch) Online-Händler beim Verkauf von Kraftfahrzeugreifen der Klassen C1, C2 und C3 neue Kennzeichnungspflichten zu beachten.

Grundlage für die künftige Kennzeichnungspflicht ist die EG-Verordnung 1222/2009. Ziel dieser Verordnung ist, den durch den Rollwiderstand der Bereifung bedingten Kraftstoffverbrauch und den damit verbundenen CO2-Ausstoß zu senken. Daneben liegt das Augenmerk auch auf einer Verringerung des Verkehrslärms durch das Abrollgeräusch der Reifen und auf der Verbesserung der Verkehrssicherheit hinsichtlich des Haftungsverhaltens der Reifen bei Nässe.

Zunächst findet die Verordnung nach ihrem Artikel 2 Abs. 1 nur Anwendung auf Reifen der Klassen C1, C2 und C3. Zur Bestimmung dieser Klassen ist gemäß Art. 3 Nr. 1 der Verordnung ein Rückgriff auf Art. 8 der EG-Verordnung 661/2009 erforderlich, der hinsichtlich der dort genannten Fahrzeugklassen wiederum auf Anhang II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG verweist.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.