Wirksame Haftungsausschlüsse im Internet – über den Nutzen von Disclaimern

Disclaimer findet man mittlerweile in allen Bereichen des Internets: ob in E-Mails, bei Verlinkungen oder beim Produktverkauf, jeder möchte seine eigenen Verantwortlichkeit so weit wie möglich beschränken. Die Wirksamkeit solcher Disclaimer ist jedoch umstritten. Der nachfolgende Beitrag soll etwas Licht ins Dunkel der Disclaimer bringen und für einige Fallgruppen deren Wirksamkeit beleuchten.

1. Allgemeines

Der Begriff „Disclaimer“ ist die englische Bezeichnung für einen Haftungsausschluss (engl. to disclaim = abstreiten, leugnen, von sich weisen). Ein solcher Haftungsausschluss ist vielen aus dem Geschäftsleben bekannt, wo er häufig in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorkommt,

Im Internet kommen seit langem jedoch solche Haftungsausschlüsse nicht nur im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen vor. Da Internetseitenbetreiber sich mit der Möglichkeit konfrontiert sehen, außervertraglich für ihr Handeln zu haften, etwa aufgrund von Verlinkungen oder wegen Foreneinträgen, erfreuen sich Disclaimer mittlerweile großer Beliebtheit. Dies hat zu einer wahren Schwemme an verschiedenen Disclaimern geführt. Eine allgemeingültige Aussage über deren Wirksamkeit kann daher nicht getroffen werden. Vielmehr muss für den Einzelfall geprüft werden, ob ein Disclaimer die gewünschte Wirkung entfaltet, also die Haftung wirksam ausschließt oder beschränkt.
Im Rahmen dieses Beitrags sollen Disclaimer für Hyperlinks, für Forenbeiträge, für E-Mails, zur Einschränkung des Werbegebiets und bei Preissuchmaschinen betrachtet werden.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.