Update Abmahnung J.G. Obenaus Senior OHG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma J.G. Obenaus Senior OHG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zum Vertragsschluss.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Johann Friedrich v. Stein

Abmahner: J.G. Obenaus Senior OHG
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zum Vertragsschluss

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 4.000 €

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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