Abmahnung OPTIMUS Hausverwaltung GmbH

Die Firma OPTIMUS Hausverwaltung GmbH hat einen Homepage-Betreiber wegen einer angeblichen Makrenrechtsverletzung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: OPTIMUS Hausverwaltung GmbH
  • Begründung:
    • Schutzrechtsverletzung an einer Marke durch Nutzung derselben in der Firmierung
    • Schutzrechtsverletzung an einer Marke durch Nutzung derselben im Domainnamen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Website
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.